Institut für Fortbildung und Umschulung GmbH - Freigemeinnützige Trägerschaft
Staatlich anerkannte und genehmigte Ersatzschulen - Berufsfachschulen Schulteile in Dresden, Görlitz und Leipzig
Die Ausbildung erfolgt auf der Basis des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen und Altenpflegeberufen im Freistaat Sachsen (SächsGfbWBG) vom 4. November 2002 und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe – SächsGfbWBVO) vom 22. Mai 2007. Die theoretische Ausbildung erfolgt nach einem Ablaufplan an jeweils einem Tage je Woche.
Praxisweiterbildung entsprechend Praxisauftrag mit Präsentationsphasen
Zielgruppe: Pflegefachkräfte
Gesamtdauer 580 Stunden
Abschlussprüfungen
Die Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil und eine Facharbeit sowie ein Kolloquium. Gegenstand des schriftlichen Teils der Prüfung sind die Themenbereiche der Nummern 1, 3 und 4 der Anlage 4. Die Gesamtdauer der Prüfung beträgt 120 Minuten. In der Facharbeit ist die erworbene Führungs- und Leitungskompetenz anhand konkreter Beispiele, insbesondere aus der Qualitätssicherung, Mitarbeiterführung, Beratung von Patienten oder Bewohnern und von Angehörigen sowie aus der Planung, Durchführung und Dokumentation von Leitungsaufgaben darzustellen.
Aufnahmevoraussetzungen
ein Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 oder 6 SächsGfbWBG oder ein Berufsabschluss nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 SächsGfbWBG mit 3-jähriger Ausbildung in Vollzeitform oder ein Berufsabschluss nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 SächsGfbWBG mit 2-jähriger Ausbildung in Vollzeitform, wenn die Teilnahme an einem Lehrgang in der Behandlungspflege nachgewiesen wird.
Aufnahmeantrag, Aufnahmeverfahren
Interessenten bewerben sich an der BILDUNGSAKADEMIE DRESDEN. Zum Aufnahmeantrag gehören die folgenden Unterlagen: - Kurzbewerbung - Kopie des Zeugnisses - lückenloser tabellarischer Lebenslauf - Lichtbild - Zustimmung des Arbeitgebers und Bennennung eines Mentors. - adressierte und frankierte Briefumschläge: - C4 – Versandtasche und DIN lang - Umschlag
Kosten der Ausbildung
2428,80 €, aufteilbar in Monatsraten
Weiterbildungsbezeichnung
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung
1. „Fachaltenpflegerin für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen“ oder „Fachaltenpfleger für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen“,
2. „Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen“ oder „Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen“ oder
3. „Fachgesundheits- und Krankenpflegerin für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen“ oder „Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen“.
Sie erhalten ein Zeugnis über die Prüfung in der Weiterbildung und eine Urkunde über die Berechtigung zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung.
Beginn der Ausbildung
06.11.2012
Standort Görlitz
Unterrichtszeiten 08:00 bis 15:00 Uhr
Kurs - Nr. 120005
Eine Förderung für diesen Kurs kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Die Zulassung nach AZWV liegt vor. Eine Förderung über eine „Bildungsprämie“ oder über das „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“ (www.meister-bafoeg.de) ist ebenfalls möglich.