Institut für Fortbildung und Umschulung GmbH - Freigemeinnützige Trägerschaft
Staatlich anerkannte und genehmigte Ersatzschulen - Berufsfachschulen Schulteile in Dresden, Görlitz und Leipzig
Die Ausbildung erfolgt auf der Basis des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen und Altenpflegeberufen im Freistaat Sachsen (SächsGfbWBG) vom 4. November 2002 und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe – SächsGfbWBVO) vom 22. Mai 2007. Die theoretische Ausbildung erfolgt nach einem Ablaufplan an jeweils einem Tage je Woche. Die praktische Weiterbildung erfolgt in einem Krankenhaus mit einer Chirurgie und einer Intensivtherapie und einer Altenpflegeeinrichtung mit entsprechenden Voraussetzungen. Während der praktischen Weiterbildung werden Sie über Präsenzphasen begleitet.
Ausbildungsschwerpunkte A Theoretischer und praktischer Unterricht
- Krankenhaus mit Chirurgie und Intensivtherapie - Altenpflege - Weitere Fachbereiche
Zielgruppe:
Pflegefachkräfte
Gesamtdauer:
920 Stunden
Abschlussprüfungen:
Die Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil und eine Facharbeit sowie ein Kolloquium. Gegenstand des schriftlichen Teils der Prüfung sind die Themenbereiche der Nummern 1 und 2 der Anlage 16. Die Gesamtdauer der Prüfung beträgt 120 Minuten. In der Facharbeit ist die erworbene Kompetenz anhand konkreter Beispiele darzustellen.
Aufnahmevoraussetzungen:
ein Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 oder 6 SächsGfbWBG und eine Tätigkeit in den jeweiligen Arbeitsfeldern der angestrebten Weiterbildungsrichtung von mindestens 6 Monaten innerhalb der letzen 2 Jahre.
Aufnahmeantrag, Aufnahmeverfahren:
Interessenten bewerben sich an der BILDUNGSAKADEMIE DRESDEN. Zum Aufnahmeantrag gehören die folgenden Unterlagen:
- Kurzbewerbung - Kopie des Zeugnisses - Lichtbild - lückenloser tabellarischer Lebenslauf - Zustimmung des Arbeitgebers - adressierte und frankierte Briefumschläge: C4 - Versandtasche und DIN lang - Umschlag
Weiterbildungsbezeichnung:
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung 1. „Fachaltenpflegerin für Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie“ oder „Fachaltenpfleger für Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie“,
2. „Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie“ oder „Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger für Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie“ oder
3. „Fachgesundheits- und Krankenpflegerin für Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie“ oder „Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie“. Sie erhalten ein Zeugnis über die Prüfung in der Weiterbildung und eine Urkunde über die Berechtigung zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung.
Kosten der Ausbildung:
2948,00 €, aufteilbar in Monatsraten
Beginn:
September 2012, Standort Görlitz
Unterrichtszeiten:
Ein Tag wöchentlich 8 Stunden als Ganztagsveranstaltung, 08:00 bis 15:00 Uhr
Kurs - Nr.:
120008
Eine Förderung für diesen Kurs kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Die Zulassung nach AZWV liegt vor.
Die Förderung über eine „Bildungsprämie“ oder über das „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“ (www.meister-bafoeg.de) ist ebenfalls möglich.